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Dokument-ID: 214846

Vorschrift

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung der Feuerpolizeiordnung – Vorarlberg

Inhaltsverzeichnis

§ 3.

Für die nähere Regelung des Feuerwehrwesens im Sinne der §§ 31 Abs. 1, 33, 42 Abs. 4 und 57 Abs. 5 der Feuerpolizeiordnung haben die Bestimmungen der Anlagen I – V zu dieser Verordnung zu gelten, und zwar:

Anlage I:

Richtlinien für die Gliederung, die Stärke, die Dienstkleidung, die Dienststellungsabzeichen, das allgemeine Dienstabzeichen und den Übungsdienst der Feuerwehr

Anlage II:

Satzung der Ortsfeuerwehr

Anlage III:

Satzung der Betriebsfeuerwehr

Anlage IV:

Satzung des Landesfeuerwehrverbandes

Anlage V:

Dienstanweisung für die Feuerwehrinspektoren