Ihre Suche nach OIB-richtlinien lieferte 604 Ergebnisse.

Dokument-ID: 755135

Vorschrift

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Inhaltsverzeichnis

§ 373g. Niederlassung und grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung von Finanzinstituten im Sinne des Art 1 Z 6 der Richtlinie 89/646/EWG (nichtamtliche Überschrift)

idF BGBl. I Nr. 42/2008 | Datum des Inkrafttretens 27.02.2008

Hinsichtlich der inländischen Niederlassung von Finanzinstituten im Sinne des Art. 1 Z 6 der Richtlinie 89/646/EWG aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, die Tätigkeiten gemäß Z 2 bis 14 des Anhanges zur genannten Richtlinie, die diesem Bundesgesetz unterliegen, ausüben, und hinsichtlich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durch solche Finanzinstitute nach Österreich gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Bankwesengesetzes. Den genannten Bestimmungen des Bankwesengesetzes entgegenstehende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden.