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Praxiswissen
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Fachkentnisse – Einsatz, Eignung und Aufsicht der Arbeitnehmer/innen
Zur Gewährleistung der Sicherheit der ArbeitnehmerInnen und zur Vorsorge im Gefahrenfall ist bei Durchführung bestimmter gefährlicher Arbeiten eine fachkundige Aufsicht erforderlich.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 292567 -
Besondere Anforderungen für die Durchführung bestimmter Arbeiten
Für die Durchführung bestimmter Arbeiten gelten besondere Anforderungen. Dieser Fachbeitrag enthält eine Übersicht über die jeweils entsprechenden (anzuwendenden) Rechtsgrundlagen. -
Besondere Anforderungen für die Organisation und Vorbereitung bestimmter Arbeiten
Für die Organisation und Vorbereitung bestimmter Arbeiten gelten besondere Anforderungen. Dieser Fachbeitrag enthält eine Übersicht über die jeweils entsprechenden (anzuwendenden) Rechtsgrundlagen. -
Besondere Aufsicht
Für bestimmte Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen für die Durchführung. Dieser Fachbeitrag enthält eine Übersicht über die entsprechenden (anzuwendenden) Rechtsgrundlagen. -
Nachweis der Fachkenntnisse und Entzug des Nachweises
Die Fachkenntnisse sind durch ein Zeugnis einer in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt oder durch ein Zeugnis einer dazu ermächtigten Einrichtung nachzuweisen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte dazu. -
Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Die Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) schreibt vor, wie die Anerkennung ausländischer Ausbildungen und Nachweise genau zu erfolgen und auszusehen hat.Tony Griebler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258461 -
Fachkenntnisnachweis – Arbeiten unter Hochspannung
Vorbereitung und Organisation von Arbeiten unter Hochspannung zählen zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Die Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) sieht daher spezielle Fachkenntnisnachweise vor.Tony Griebler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257860 -
Anerkennung von inländischen Zeugnissen
Die Anerkennung von inländischen Zeugnissen als Nachweis der Fachkenntnisse wird seit In-Kraft-Treten der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V), nicht mehr wie bisher durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt.Tony Griebler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257409 -
Fachkenntnisnachweis – Führen von Hubstaplern
Das Führen von Hubstaplern zählt zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Die Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) sieht daher spezielle Fachkenntnisnachweise für Staplerführer vor.Tony Griebler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242846 -
Kombinationsausbildung, Ergänzungsausbildung, Spezialausbildung
Die Fachkenntnisnachweisverordnung sieht für manche Tätigkeiten eine verkürzte Ausbildung vor, auch Kombinationsausbildungen sind möglich. Für die Zulassung zu bestimmten Spezialausbildungen müssen genaue Fachkenntnis-Nachweise vorliegen.Tony Griebler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247393