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Beherbergungsbetriebe
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Beherbergungsbetriebe – TRVB N 143
Die TRVB N 143 legt einheitliche Anforderungen hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes für Beherbergungsstätten für auf alle Betriebe mit mind 20 Gästebetten fest.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296935 -
Beherbergungsbetriebe – Brandabschnitte
Brandabschnitte dürfen sich grundsätzlich nur über ein Geschoß erstrecken. Brandmauern, die der Begrenzung der Brandabschnitte dienen, sind grundsätzlich in Abständen von höchstens 40 m zu errichten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296946 -
Beherbergungsbetriebe – Anforderungen an die Bauteile
Konkrete Anforderungen an Decken, Fußboden-, Wand- und Deckenbeläge, Türen und Fenster sowie Wände und Fassadenverkleidungen von Beherbergungsbetrieben werden hier erläutertWEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296960 -
Beherbergungsstätten – Anforderungen an technische Einrichtungen
Elektroverteileranlagen oder Stockwerksverteiler dürfen bei Mittel- und Großbetrieben nicht in Stiegenhäusern und notwendigen Verbindungswegen installiert sein. Eine Anordnung in Stockwerksgängen ist hingegen zulässig.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296970 -
Beherbergungsbetriebe – Außenbereiche
Höfe sind von den allgemein genutzten Bereichen der Beherbergungsstätte (Gängen, Gemeinschaftsräumen) aus zugänglich zu machen. Für die Eignung als Flucht- und Rettungsweg muss ein Hof eine Mindestgröße von 8 m x 4 m aufweisen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296974 -
Beherbergungsbetriebe – Fluchtwege
Jedes Zimmer einer Beherbergungsstätte muss über mindestens zwei von einander unabhängige Fluchtwege zu verlassen sein. Hierbei sind mehrere Varianten möglich, informieren Sie sich in diesem Fachbeitrag.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296979 -
Beherbergungsbetriebe – Brandschutztechnische Einrichtungen
Welche Arten von Brandmeldeanlagen, Blitzschutzanlagen, Brandrauchlüftungseinrichtungen und welche Löschhilfen, Löschwasserversorgung sowie Sprinkleranlagen erforderlich sind, lesen Sie in diesem Fachbeitrag.Clemens Purtscher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296987 -
Beherbergungsbetriebe – Vorsorge für den Brandfall
In Beherbergungsbetrieben sind interne Alarmanlagen und Notrufeinrichtungen zu installieren, des Weiteren sind Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr sowie ein Sammelplatz erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296996 -
Beherbergungsbetriebe – Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
Gemäß TRVB N 144 werden Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Brandverhütungsmaßnahmen, Brandschutzhinweise sowie die Brandschutzordnung und der Fluchtwegplan erläutert.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 297000