Beherbergungsbetriebe

  • Beherbergungsbetriebe – TRVB N 143

    Die TRVB N 143 legt einheitliche Anforderungen hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes für Beherbergungsstätten für auf alle Betriebe mit mind 20 Gästebetten fest.
    Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296935
  • Beherbergungsbetriebe – Brandabschnitte

    Brandabschnitte dürfen sich grundsätzlich nur über ein Geschoß erstrecken. Brandmauern, die der Begrenzung der Brandabschnitte dienen, sind grundsätzlich in Abständen von höchstens 40 m zu errichten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296946
  • Beherbergungsbetriebe – Anforderungen an die Bauteile

    Konkrete Anforderungen an Decken, Fußboden-, Wand- und Deckenbeläge, Türen und Fenster sowie Wände und Fassadenverkleidungen von Beherbergungsbetrieben werden hier erläutert
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296960
  • Beherbergungsstätten – Anforderungen an technische Einrichtungen

    Elektroverteileranlagen oder Stockwerksverteiler dürfen bei Mittel- und Großbetrieben nicht in Stiegenhäusern und notwendigen Verbindungswegen installiert sein. Eine Anordnung in Stockwerksgängen ist hingegen zulässig.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296970
  • Beherbergungsbetriebe – Außenbereiche

    Höfe sind von den allgemein genutzten Bereichen der Beherbergungsstätte (Gängen, Gemeinschaftsräumen) aus zugänglich zu machen. Für die Eignung als Flucht- und Rettungsweg muss ein Hof eine Mindestgröße von 8 m x 4 m aufweisen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296974
  • Beherbergungsbetriebe – Fluchtwege

    Jedes Zimmer einer Beherbergungsstätte muss über mindestens zwei von einander unabhängige Fluchtwege zu verlassen sein. Hierbei sind mehrere Varianten möglich, informieren Sie sich in diesem Fachbeitrag.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296979
  • Beherbergungsbetriebe – Brandschutztechnische Einrichtungen

    Welche Arten von Brandmeldeanlagen, Blitzschutzanlagen, Brandrauchlüftungseinrichtungen und welche Löschhilfen, Löschwasserversorgung sowie Sprinkleranlagen erforderlich sind, lesen Sie in diesem Fachbeitrag.
    Clemens Purtscher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296987
  • Beherbergungsbetriebe – Vorsorge für den Brandfall

    In Beherbergungsbetrieben sind interne Alarmanlagen und Notrufeinrichtungen zu installieren, des Weiteren sind Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr sowie ein Sammelplatz erforderlich.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 296996
  • Beherbergungsbetriebe – Betriebliche Brandschutzmaßnahmen

    Gemäß TRVB N 144 werden Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Brandverhütungsmaßnahmen, Brandschutzhinweise sowie die Brandschutzordnung und der Fluchtwegplan erläutert.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 297000