Brandschutzbuch

  • Brandschutzbuch – Anforderungen und Inhalt

    Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle ist der Brandschutzbeauftragte zur Führung eines Brandschutzbuches verpflichtet. Rechtsgrundlage ist für Anforderungen und Inhalt ist die TRVB O 119, Pkt 4.6.9.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258367
  • Kontrolle der Brandwände und Brandschutzabschlüsse

    Um einen einwandfreien baulichen Brandschutz gewährleiste zu können, ist es wichtig Brandwände, Brandschutztüren und Feststellanlagen laufend zu kontrollieren.
    WEKA (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248253