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WEKA (msc) | News | 28.10.2013
Eichgebührenverordnung 2013 – Mehrbelastung für Unternehmen?
Am 21. Oktober 2013 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die „Eichgebührenverordnung 2013“ ausgegeben. Anfang des Jahres wurde der schon für Februar 2013 geplante Entwurf noch „mit Nachdruck“ von der WKO abgelehnt.
Neuerung – aber warum?
Die Eichgebührenverordnung 2013, BGBl II Nr 311/2013, wurde am 21. Oktober 2013 durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ausgegeben und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Mit dem gleichen Datum wird die noch geltende Eichgebührenverordnung 1999 auslaufen. Der Neuerung zugrunde liegt das Ziel die seit 1998 eingetretene Inflation in Höhe von etwa 30 % abzugelten sowie die Eichtarife und -gebühren, entsprechend einer aktuellen Kalkulation des für die jeweiligen Amtshandlungen erforderlichen Sach- und Personalaufwands, anzupassen.
In-Kraft-Treten – am besten sofort
Das In-Kraft-Treten der neuen Eichgebührenverordnung war ursprünglich schon für den 1. Februar 2013 mit dem entsprechenden Entwurf „Eichgebührenverordnung 2012“ geplant – etwa zwei Wochen nach Ende des Begutachtungsverfahrens Mitte Jänner 2013. In den Erläuterungen zum Entwurf findet sich diesbezüglich der Passus:
„Mit der In-Kraft-Tretensregelung haben sowohl die Eichbehörden als auch die Unternehmen ausreichend Zeit sich auf die neuen Tarife einzustellen.“
In einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreichs (WKO) vom 22.01.2013 liest sich dazu:
„Da die Verordnung laut § 19 mit 1. Februar 2013 – sohin in knapp 10 Tagen – in Kraft treten soll, bleibt KEINE Zeit, sich auf die neuen Tarife einzustellen. Die erheblichen, zusätzlichen Kosten konnten in der Budgetplanung der Unternehmen für 2013 nicht berücksichtigt werden. Sollte die Verordnung – trotz massiver Kritik der Wirtschaft – in dieser Form kundgemacht werden, ist das In-Kraft-Treten der Eichgebührenverordnung vernünftigerweise um mindestens 6 Monate zu verschieben.“
Mehrbelastung für Unternehmen?
Zur zeitlichen Komponente mahnte die WKO auch die finanzielle Mehrbelastung für Unternehmen durch die Verordnung in der „derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheitsphase“ an und lehnte „die drastische Erhöhung der Gebühren mit Nachdruck“ ab. Politische Auswirkungen konnten dadurch allerding nur hinsichtlich einer Verschiebung der Verordnung erreicht werden. Die jetzt ausgegebene Verordnung entspricht zur Gänze dem schon für den Jahresbeginn geplanten Entwurf.
Die dadurch entstehende Mehrbelastung entspricht Berechnungen der WKO zur Folge, abgesehen von wenigen Einzelfällen, einer Erhöhung von knapp unter 30 % – ist also ident mit der angesprochenen Inflation seit 1998. Eine Pille die man allseits nicht unbedingt gerne schluckt, aber die auch nicht als so unangebracht zu beurteilen ist.
Die Vorschrift im Volltext finden Sie auf dem Portal Arbeitssicherheit online: