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WEKA (cva) | News | 20.04.2017
Neue Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der EU
Die Europäische Kommission hat in der neuen Richtlinie (EU) 2017/164 für 31 Stoffe Richtgrenzwerte festgelegt, mit denen die Belastung durch gefährliche Chemikalien am Arbeitsplatz weiter begrenzt werden soll.
Unter den 31 neuen Richtgrenzwerten befinden sich 25 für neue Stoffe und 6 für Stoffe, deren Grenzwerte aktualisiert wurden. Die Richtgrenzwerte sind eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitgeber und nationale Behörden. Sie stellen Expositionsgrenzen dar, unterhalb deren im Allgemeinen für einen chemischen Arbeitsstoff nach kurzfristiger oder täglicher Exposition während des Erwerbslebens keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind.
Die Mitgliedstaaten sind nun aufgerufen, basierend auf den Richtgrenzwerten der EU nationale Grenzwerte zu beschließen.
Was sind Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte?
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der EU sind gesundheitsbasierte Werte, ebenso wie die MAK-Werte in Österreich. Im Gegensatz dazu sind jedoch die österreichischen TRK-Werte (technische Richtkonzentration) weder gesundheits- noch risikobasiert.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Unterschiede zwischen gesundheitsbasierten Grenzwerten (MAK-Werte) und technisch begründeten TRK-Werten nicht gesehen oder falsch interpretiert werden.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union: Richtlinie (EU) 2017/164 der Kommission
Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Kommission setzt Richtgrenzwerte für 31 gesundheitsschädliche Chemikalien
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