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WEKA (kp) | News | 26.02.2020

Was bedeutet das Coronavirus für Unternehmen?

Rund um das Coronavirus stellen sich für Unternehmen besondere Fragen. Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Quarantänefall? Welchen Rechtsanspruch gibt es beim Storno von Dienstreisen? Was kann man im Betrieb zur Vorbeugung bzw im Verdachtsfall tun?

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Welche Vorbeugemaßnahmen sind sinnvoll? Sollen Dienstreisen verschoben werden? Welche Kosten kommen auf Unternehmen zu und wie können sie minimiert bleiben? Was sind Fakten und was Fake-News?

Wie ist eine Übertragung möglich?

Das Virus wird primär von Mensch zu Mensch übertragen. Neben den Sekreten des Atmungstraktes und Speichel können auch Ausscheidungen (Harn, Stuhl) und Körperflüssigkeiten (zB Blut) infektiös sein.

Eine häufige Frage von Mitarbeitern ist, ob das Virus über Poststücke, zB aus China, ins Unternehmen eingeschleppt werden kann. Unklar ist zwar noch, wie lange das Virus auf Oberflächen überlebt. Studien legen aber nahe, dass es (abhängig von Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit) nur ein paar Stunden bis einige Tage überlebt. Daher ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass importiere Waren Quelle einer Infektion sein könnten.

Was ist arbeits- und zivilrechtlich zu beachten, zB im Zusammenhang mit einem Quarantänefall oder dem Storno von Dienstreisen? Welche Kosten kommen auf Unternehmen zu und wie können sie abgefedert werden? In dem Gratis-Download sind die wesentlichen Antworten zusammengefasst.

Quelle: ORF