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Aufgaben und Pflichten der SFK
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Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsfachkräfte
Sicherheitsfachkräfte sollen auf den Gebieten der Arbeitssicherheit und menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter beraten und den Arbeitgeber unterstützen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452617 -
Beratung
Dieser Artikel beschreibt, von welcher Seite des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsvertrauensperson die Initiative ausgeht.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452646 -
Unterstützung des Arbeitgebers
In diesem Artikel wird die Frage behandelt, woraus sich ergibt, welche Aufgaben eine Sicherheitsfachkraft erfüllen muss und welche nicht in deren Aufgabenbereich gehört.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452660 -
Dokumentation
Dieser Artikel beschreibt, wie eine Sicherheitsfachkraft ihre Einsatzzeiten, ihre Tätigkeit und außerdem ihre Ergebnisse in sorgfältiger Weise dokumentiert.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452675 -
Berichte
Dieser Fachbeitrag beschreibt, auf welche Weise und wem eine Sicherheitsfachkraft in welchen Zeitabständen Bericht über ihre Tätigkeit erstatten muss.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452689 -
Zusammenarbeit, Besichtigungen
In diesem Fachbeitrag wird erläutert, bezüglich welcher Fragen sich Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gegenseitig informieren sollten und wie sie die Voraussetzungen dafür schaffen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452695 -
Mängel melden, bei Gefahren warnen
Dieser Fachbeitrag behandelt die Pflicht der Sicherheitsfachkräfte, Mängel, die sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben feststellen, den verantwortlichen Personen zu melden sowie die Arbeitnehmer vor Gefahren zu warnen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452782 -
Mitteilung an das Arbeitsinspektorat
Dieser Beitrag behandelt die Möglichkeit der Sicherheitsfachkräfte, sich an das Arbeitsinspektorat zu wenden, wenn der Arbeitgeber Mängel am Arbeitsplatz nicht beseitigt, sofern kein Arbeitsschutzausschuss besteht.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452792