Dokument-ID: 073474

Vorschrift

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 131. Rechtsausübung durch Minderjährige

idF BGBl. Nr. 22/1974 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1974

Die Ausübung von Rechten und die Übernahme von Pflichten nach den Bestimmungen dieses Hauptstückes bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.