Dokument-ID: 076485

Vorschrift

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Inhaltsverzeichnis

§ 24d. Entlohnungskriterien

idF BGBl. I Nr. 82/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006

Betriebliche Einstufungsregelungen und Normen der kollektiven Rechtsgestaltung dürfen bei der Regelung der Entlohnungskriterien keine Kriterien vorschreiben, die zu einer Diskriminierung wegen einer Behinderung führen.