Dokument-ID: 184471

Vorschrift

Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. Nr. 116/1976 | Datum des Inkrafttretens 02.04.1976

Diese Verordnung gilt für Betriebe, die unter die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes fallen, soweit für diese Betriebe nach den folgenden Bestimmungen eine Betriebsbewilligung erforderlich ist; sie gilt jedoch nicht für Betriebe, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz, BGBl. Nr. 99/1952, unterliegen.