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Dokument-ID: 030313
Vorschrift
Bundes-Arbeitsmittelverordnung (B-AM-VO)
§ 3. In-Kraft-Treten
idF BGBl. II Nr. 293/2005 | Datum des Inkrafttretens 09.09.2005
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2002 in Kraft.
(2) Folgende Anforderungen gelten erst ab 1. Jänner 2003:
- Ausrüstung von selbst fahrenden Arbeitsmitteln mit Brandbekämpfungseinrichtungen gemäß § 23 Abs. 8 AM-VO,
- Einrichtungen zum Schutz der Bediensteten bei mobilen Arbeitsmitteln gemäß § 53 Abs. 1, 3, 6, 11, 12 und 13 AM-VO.
(3) Gemäß § 98 Abs. 1 und 6 B-BSG wird festgestellt, dass mit 1. November 2002 § 36 und § 37 Abs. 1 bis 5 B-BSG in Kraft treten.
(4) § 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 293/2005 tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.