Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Vorschrift
Bundes-Arbeitsstättenverordnung (B-AStV)
§ 47. Schlussbestimmungen
idF BGBl. II Nr. 356/2013 | Datum des Inkrafttretens 20.11.2013
(1) Gemäß § 87 Abs. 2 B-BSG wird festgestellt, dass in § 25 Abs. 2 Z 2 und Abs. 7 Abweichungen von § 22 Abs. 6 B-BSG festgelegt werden.
(2) Gemäß § 96 Abs. 2 und § 97 Abs. 1 B-BSG wird festgestellt, dass gleichzeitig mit dieser Verordnung § 25 Abs. 4 erster Satz und Abs. 5 B-BSG sowie § 28 Abs. 3 B-BSG in Kraft treten.
(3) Gemäß § 104 Abs. 4 B-BSG wird festgestellt, dass mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft treten:
- folgende der als Bundesgesetz weiter geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung (ADSV), BGBl. Nr. 265/1951 in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 32/1962, BGBl. Nr. 39/1974, BGBl. Nr. 117/1976 und BGBl. Nr. 696/1976 und der Kundmachung BGBl. Nr. 31/1965: § 2; § 3; § 5; §§ 8 bis 15; § 18; § 19; § 20 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 bis 8; §§ 21 bis 25; § 39; § 40; §§ 46 bis 50; § 51 Abs. 1 bis Abs. 3 und Abs. 5; § 52; § 53 Abs. 1 erster und zweiter Satz und Abs. 2 bis 4; § 54 Abs. 2 bis 5; § 56 Abs. 3 und § 57;
- die Bestimmungen des § 22 Abs. 6 bis 10 der als Bundesgesetz weiter geltenden Bestimmung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), BGBl. Nr. 218/1983.
(4) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft.
(5) § 40 und § 44a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 291/2011 treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.
(BGBl. II Nr. 291/2011)
(6) Die den 6. und den 7. Abschnitt betreffenden Zeilen des Inhaltsverzeichnisses, § 1 Abs. 2, § 45a samt Überschriften sowie die Abschnittsüberschrift „7. Abschnitt“ in der Fassung BGBl. II Nr. 356/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(BGBl. II Nr. 356/2013)