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Vorschrift | Novellen
Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 25. Juli 1973 über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten (Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 501/1973
idF: BGBl. Nr. 450/1994, BGBl. I Nr. 159/2001, BGBl. II Nr. 358/2004, BGBl. I Nr. 123/2004, BGBl. II Nr. 13/2007 (Artikel IV), BGBl. II Nr. 33/2012, BGBl. I Nr. 100/2018
Auf Grund der §§ 8 Abs. 1, 24 Abs. 1 bis 5, 27 Abs. 7 sowie 33 Abs. 1 und 4 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, wird, soweit es sich um der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz, BGBl. Nr. 99/1952, unterliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und hinsichtlich des § 26 auch aufgrund des § 21 des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, verordnet: