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Vorschrift
Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)
ANHANG II
KONFORMITÄTSBEWERTUNGSDIAGRAMME FÜR DRUCKGERÄTE
1. | Die römischen Ziffern in den Diagrammen entsprechen folgenden Modulkategorien: |
Kategorie | Modul(e) | |
I | = | A |
II | = | A2, |
III | = | B (Entwurfsmuster) + D, |
IV | = | B (Baumuster) + D, |
2. | Die in § 2 Z 4 definierten und in § 5 Z 4 genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen unter die Kategorie IV. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden. |
3. | Maßgebend für die Einstufung der in § 2 Z 5 definierten und in § 5 Z 4 genannten drucktragenden Ausrüstungsteile sind:
Zur Präzisierung der Konformitätsbewertungskategorien gilt das jeweilige Diagramm für Behälter oder Rohrleitungen. Werden sowohl das Volumen als auch die Nennweite als geeignet im Sinne des zweiten Gedankenstrichs angesehen, so ist das druckhaltende Ausrüstungsteil in die jeweils höhere Kategorie einzustufen. |
4. | Mit den Abgrenzungskurven in den nachstehenden Konformitätsbewertungsdiagrammen wird der Höchstwert für jede Kategorie angegeben. |
Als Ausnahme hiervon sind Behälter, die für ein instabiles Gas bestimmt sind und nach Diagramm 1 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.
Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutz geräte mindestens in die Kategorie III einzustufen.
Als Ausnahme hiervon sind Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach § 6 Abs. 2 entweder einer EU -Baumusterprüfung (Modul B- Entwurfsmuster) im Hinblick auf ihre Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs I Z 2.10, 2.11, 3.4, 5 lit. a und lit. d oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) zu unterziehen.
Als Ausnahme hiervon sind Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem Prüfverfahren zu unterziehen, das mindestens einem der Module der Kategorie III entspricht.
Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.
Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350 ° C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie II fallen, in die Kategorie III einzustufen.