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Dokument-ID: 823317
Vorschrift
Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)
ANHANG VIII
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTER (Nr. XXXX) *)
- Behälter/Behältermodell (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
- Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Behälters zwecks Rückverfolgbarkeit; nötigenfalls kann zur Identifizierung des Behälters ein Bild hinzugefügt werden):
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder anderer technischer Spezifikationen, die der Konformitätse rklärung zugrunde gelegt wurden:
- Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) und folgende Bescheinigung ausgestellt:
- Zusatzangaben
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion)
(Unterschrift):
*) Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.