Dokument-ID: 812074

Vorschrift

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015)

Inhaltsverzeichnis

§ 10. Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

idF BGBl. II Nr. 22/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016

(1) Die Übereinstimmung von Geräten mit den in Anhang I aufgeführten wesentlichen Anforderungen wird anhand eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen:

  1. interne Fertigungskontrolle nach Anhang II;
  2. EU-Baumusterprüfung, gefolgt von der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle nach Anhang III.

(2) Der Hersteller kann entscheiden, die Anwendung des Verfahrens nach Abs. 1 Z 2 auf einige Aspekte der wesentlichen Anforderungen zu beschränken, sofern für die anderen Aspekte der wesentlichen Anforderungen das Verfahren nach Abs. 1 Z 1 durchgeführt wird.