Dokument-ID: 812081

Vorschrift

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015)

Inhaltsverzeichnis

3. Abschnitt
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 16. Informationspflichten der notifizierenden Behörden

idF BGBl. II Nr. 22/2016 | Datum des Inkrafttretens 23.01.2016

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat als notifizierende Behörde gemäß § 7a ETG 1992 die Europäische Kommission über seine Verfahren zur Bewertung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und zur Überwachung notifizierter Stellen sowie über diesbezügliche Änderungen zu unterrichten.