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Vorschrift
Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO)
§ 10. In-Kraft-Treten
idF BGBl. II Nr. 210/2013 | Datum des Inkrafttretens 16.07.2013
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1995 in Kraft.
(2) Der Titel der Verordnung sowie die §§ 1 Abs. 3a und 4, 3 Abs. 4, 9 Abs. 3a, 8a und 9a treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(3) § 3 Abs. 4 und § 3a, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 13/2007, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(4) Die § 3 Abs. 4, §§ 5, 6 Abs. 1 u. 2 und § 8 jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. § 3a Abs. 7 in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2013 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(BGBl. II Nr. 210/2013)