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Dokument-ID: 040842
Vorschrift | Novellen
Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstattung und Betriebsweise von gewerblichen Betriebsanlagen zum Betrieb von Flüssiggas-Tankstellen 2010 (Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 – FGTV 2010)
StF: BGBl. II Nr. 247/2010
- Auf Grund des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 39/2010 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und
- auf Grund der §§ 7, 17, 20 bis 25, 33 bis 38, 40 bis 46, 60 und 61 Abs. 1 bis 7 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2006 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
verordnet: