Dokument-ID: 213353

Vorschrift

Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. II Nr. 27/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.03.1997

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, für die Untersuchungen im Sinne des 5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorgesehen sind.