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Vorschrift
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)
13. Einwirkung durch ROHPARAFFIN, TEER, TEERÖLE, ANTHRACEN, PECH oder RUSS (mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen)
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
- chronische und allergische Hauterkrankungen,
- besondere Empfindlichkeit gegenüber Sonnenbestrahlung,
- deutliche Veränderung von Muttermalen,
- Pigmentveränderungen.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
- zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Eingehende Inspektion der unbedeckten Körperstellen mittels Dermatoskop oder Leuchtlupe, insbesondere der Haut-Schleimhautübergänge.
Besonders ist zu achten auf:
- Hautleiden wie Ichthyose, Seborrhoe.
d. Beurteilung:
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Hautveränderungen, die für eine Hautkrebsentstehung von Bedeutung sind.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Stoffe verbunden sind, die Hautkrebs verursachen können, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:
- ausgedehnter Vitiligo,
- in allen Fällen, in welchen bereits einmal ein Hautkrebs im Bereich der frei getragenen
Körperstellen vorlag.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
- zwei Jahre;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
- drei Monate.
(BGBl. II Nr. 26/2014)