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Dokument-ID: 649069
Vorschrift
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)
4. NACHTARBEIT
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
- Appetitlosigkeit, Magen-Darm-Erkrankungen oder -Beschwerden,
- Diabetes mellitus,
- Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder -Beschwerden,
- Schlafstörungen,
- Kopfschmerzen,
- innere Unruhe, Nervosität, Anfallsleiden,
- psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- zusätzlichen relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen und der Arbeitsgestaltung bei Nachtarbeit ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei ist die Herz-Kreislauf-Funktion besonders zu berücksichtigen.
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt zwei Jahre; für Arbeitnehmer/innen nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach 10 Jahren als Nachtarbeitnehmer/innen ein Jahr.
(BGBl. II Nr. 26/2014)