Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Vorschrift
Heimarbeitsgesetz 1960
II. Hauptstück
Allgemeine Schutzbestimmungen
§ 5. Meldung bei Vergabe von Heimarbeit
idF BGBl. I Nr. 44/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017
(1) Auftraggeber haben anlässlich der erstmaligen Vergabe von Heimarbeit hierüber dem nach dem Standort des Auftraggebers zuständigen Träger der Krankenversicherung Meldung zu erstatten.
(BGBl. I Nr. 44/2016)
(2) Die Meldung hat folgende Angaben über den Auftraggeber zu enthalten:
- Name,
- Art des Betriebes,
- Anschrift und Telefonnummer,
- Fachorganisation, der der Auftraggeber angehört.
(3) Die Meldung hat folgende Angaben über den oder die Heimarbeiter zu enthalten:
- Vor- und Familienname,
- Anschrift,
- Art der Beschäftigung: Art des Arbeitsstückes und Art der Bearbeitung, Verarbeitung, Herstellung oder Verpackung und
- Datum des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses.
(4) Die Meldung ist innerhalb einer Woche nach der erstmaligen Vergabe von Heimarbeit zu erstatten.
(5) Bis zum 15. Jänner eines jeden Jahres ist dem zuständigen Träger der Krankenversicherung eine Liste der beschäftigten Heimarbeiter vorzulegen. Außerhalb dieses Termins ist die Liste der beschäftigten Heimarbeiter dem Träger der Krankenversicherung auf Verlangen vorzulegen.
(BGBl. I Nr. 44/2016)
(6) Meldungen nach Abs. 1 und 5 sind von Stempelgebühren des Bundes befreit.
(BGBl. I Nr. 74/2009)