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Vorschrift
Medizinische Strahlenschutzverordnung
§ 45. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
idF BGBl. II Nr. 265/2024 | Datum des Inkrafttretens 01.10.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 6. Februar 2018 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Medizinische Strahlenschutzverordnung, BGBl. II Nr. 409/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 197/2010, außer Kraft.
(3) Die §§ 2 Z 6, 27 und 28, 9 Abs. 2 und 3, der Entfall des § 10 samt Überschrift, die §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 4, 26 Abs. 1 Z 2 und 3 sowie Abs. 4, die §§ 36 Abs. 3, 39 Abs. 1, 2, 4 Z 1 und Abs. 5, die Überschrift zum 17. Abschnitt, der Entfall des § 43 samt Überschrift, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 353/2020 treten mit 1. August 2020 in Kraft.
(BGBl. II Nr. 353/2020)
(4) § 31 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 265/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(BGBl. II Nr. 265/2024)