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Dokument-ID: 811254
Vorschrift
Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015)
§ 6. Stromversorgung
idF BGBl. II Nr. 21/2016 | Datum des Inkrafttretens 20.04.2016
Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen dürfen den Anschluss elektrischer Betriebsmittel an das Netz und die Versorgung mit Elektrizität nicht von Sicherheitsanforderungen abhängig machen, die über die Sicherheitsziele nach § 4 und Anhang I hinausgehen.