Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Vorschrift
Obertagebergbau-Verordnung (OB-V)
§ 5. Tagbauplanung
idF BGBl. II Nr. 208/2022 | Datum des Inkrafttretens 02.06.2022
(1) Tagbaue müssen so geplant und geführt werden, dass durch die Tagbaugeometrie (§ 6) und das Abbauverfahren gewährleistet ist, dass im Hinblick auf die Ausdehnung der Lagerstätte eine den bergtechnischen, bergwirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechende Gewinnung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nachnutzung erfolgt.
(2) Anfallende Niederschlagswässer und Bergwässer müssen so abgeführt werden, dass keine Wasseransammlungen, die die Standsicherheit des Tagbaues gefährden, und keine über das zumutbare Maß hinausgehende Beeinträchtigung von Gewässern zu befürchten sind.
(3) Zur Gewährleistung der in § 1 genannten Schutzziele müssen geeignete Maßnahmen (wie beispielsweise Hinweise, Absperrungen, Beräumen oder Vorschüttung; Staub- und Lärmbekämpfung) getroffen sowie geeignete Mittel zur Schadensminimierung (wie beispielsweise Rettungsmittel oder Ölbindemittel) bereitgehalten werden.
(4) Zur Reduktion von diffusen Staubemissionen beim Aufbereiten sind geeignete Maßnahmen (wie beispielsweise Befeuchtung, Verwendung von Abwurfschläuchen oder Geringhaltung der dem Wind ausgesetzten Flächen) vorzusehen.
(5) Zum Lärmschutz sind geeignete Maßnahmen (wie beispielsweise Kulissenabbau, Schallschutzwälle oder Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte) vorzusehen.
(6) Zur Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit sind geeignete Maßnahmen (wie eine naturschonende und landschaftsgerechte Gestaltung) vorzusehen (§ 159 MinroG).