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Themen
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- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
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Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
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- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
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- Nichtraucherschutz
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- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
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Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
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Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
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- Tagbauarbeiten
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- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
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Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
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- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
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Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
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- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
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Vorschrift
REACH-Verordnung (REACH-VO)
5 Leitlinien für die sichere Verwendung
Diese Angaben müssen mit denen im Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen, wenn nach Artikel 31 ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist. (ABl. L 308/2018)
Wird ein zu registrierender Stoff auch in einer oder mehreren Nanoformen hergestellt oder eingeführt, so gelten die Informationsanforderungen dieses Abschnitts gegebenenfalls auch für die verschiedenen Nanoformen oder Kategorien ähnlicher von Nanoformen, wie in Unterabschnitt 2.4 beschrieben. (ABl. L 308/2018)
5.1 Erste-Hilfe-Maßnahmen (Sicherheitsdatenblatt Position 4)
5.2 Maßnahmen zur Brandbekämpfung (Sicherheitsdatenblatt Position 5)
5.3 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung (Sicherheitsdatenblatt Position 6)
5.4 Lagerung und Handhabung (Sicherheitsdatenblatt Position 7)
5.5 Angaben zum Transport (Sicherheitsdatenblatt Position 14)
Ist ein Stoffsicherheitsbericht nicht erforderlich, so sind folgende zusätzliche Angaben zu machen:
5.6 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsdatenblatt Position 8)
5.7 Stabilität und Reaktivität (Sicherheitsdatenblatt Position 10)
5.8 Entsorgung
5.8.1 Hinweise zur Entsorgung (Sicherheitsdatenblatt Position 13)
5.8.2 Für die Industrie bestimmte Angaben zum Recycling und zur Entsorgung
5.8.3 Für die Allgemeinheit bestimmte Angaben zum Recycling und zur Entsorgung