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Dokument-ID: 060544
Artikel 141
Vorschrift
REACH-Verordnung (REACH-VO)
Artikel 141
Inkrafttreten und Anwendung
idF ABl. L 396/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2007
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
(2) Die Titel II, III, V, VI, VII, XI und XII sowie die Artikel 128 und 136 gelten ab dem 1. Juni 2008.
(3) Artikel 135 gilt ab dem 1. August 2008.
(4) Titel VIII und Anhang XVII gelten ab dem 1. Juni 2009.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.