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Vorschrift
Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020)
§ 158. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
idF BGBl. I Nr. 50/2020 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2020
(1) Sofern in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, tritt dieses Bundesgesetz mit 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzgesetz – StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969, und die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festsetzung einer Gebühr für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses (Strahlenschutzpass-Gebührenverordnung), BGBl. II Nr. 234/2006, außer Kraft.
(2) § 153 Abs. 1 Z 1 lit. c, d und e sowie § 48 Abs. 7 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 153 Abs. 1 Z 2 außer Kraft.