Dokument-ID: 873959

Vorschrift

VO über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

Inhaltsverzeichnis

Artikel 5
Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers

idF ABl. L 60/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2014

Der digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten:

  • Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung;
  • Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung;
  • Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten;
  • Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer;
  • Kalibrierung;
  • automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1;
  • Überwachung von Kontrollen;
  • Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen;
  • Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher;
  • Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten;
  • Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte;
  • Zeiteinstellung und Zeitmessung;
  • Fernkommunikation;
  • Unternehmenssperren;
  • integrierte Tests und Selbsttests.