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Dokument-ID: 874002
Artikel 27
Vorschrift
VO über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr
Artikel 27
Benutzung von Fahrerkarten
idF ABl. L 60/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2014
(1) Die Fahrerkarte ist persönlich und nicht übertragbar.
(2) Ein Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahrerkarte sein und nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Er darf weder eine defekte noch eine abgelaufene Fahrerkarte benutzen.