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Vorschrift
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)
1. Einwirkung durch BLEI, seine Legierungen oder Verbindungen
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
- Beschwerden oder Erkrankungen im Bereich des erythropoetischen und des gastrointestinalen Systems (insbesondere Hautblässe, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Obstipation, Koliken),
- Beschwerden und Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems (Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Sensibilitätsstörungen und Schwächegefühl),
- Störungen der Fertilität (nicht erfüllter Kinderwunsch sowohl bei Frauen als auch bei Männern),
- arterielle Hypertonie,
- Beschwerden und Erkrankungen der Niere.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
- zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltungen und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung.
Blut:
- Rotes Blutbild (Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit)
- Blutbleibestimmung (EDTA-Blut)
- Erythrozytenprotoporphyrin (EPP)
Harn:
- Gesamtprotein (z. B. mittels Harnstreifen)
- immunologischer Teststreifen auf Mikroalbumin (Normbereich: bis 20 mg/l)
- Spezifisches Gewicht
- δ-Aminolävulinsäure (ALA-U)
Für die δ-Aminolävulinsäurebestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht ≥ 1010 mg/ml beträgt.
d. Beurteilung:
Eignung:
Als Grenzwerte sind anzusehen:
Blut:
Erythrozyten: |
|
| 3,2 Millionen/µl für Frauen |
Hämoglobin: |
|
| 10 g/dl für Frauen |
Hämatokrit: |
|
| 30 % für Frauen |
EPP: |
|
| 120 µg/100 ml RBC |
Blutblei: |
|
| 30 µg/100 ml |
Harn: |
|
|
|
| ALA-U: | 10 mg/l |
|
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Überschreiten bzw. Unterschreiten der Grenzwerte im Blut oder im Harn.
Nichteignung:
Bei Überschreitung folgender Grenzwerte (Expositionskarenz bis zur Normalisierung der Werte für Blutblei und ALA-U):
Blut: |
|
Blutblei | 70 µg/100 ml (Männer, Frauen > 50 a) |
Harn: |
|
ALA-U: | 20 mg/l Harn (Männer, Frauen > 50 a) |
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Blei verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei ausgeprägten:
- Erkrankungen des erythropoetischen Systems,
- Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems,
- Erkrankungen der Niere.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
ein Jahr
- für Glas- und Akkumulatorenarbeiten drei Monate
- für Rostschutzarbeiten (einschließlich Trennen und Schneiden von rostschutzbeschichteten Teilen) vier Wochen,
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
drei Monate,
- für Glas- und Akkumulatorenarbeiten sechs Wochen
- für Rostschutzarbeiten zwei Wochen.
(BGBl. II Nr. 230/2015)