Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Vorschrift
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)
21. Einwirkung durch AROMATISCHE NITRO- und AMINOVERBINDUNGEN
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden
Es ist besonders zu achten auf:
- Appetitlosigkeit, sonstige Magen-Darmbeschwerden,
- Schweißausbrüche,
- Unruhe,
- Kopfschmerzen,
- Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems,
- Kurzatmigkeit,
- Haut- und Schleimhautreizungen,
- allergische Dermatosen, Ekzeme und Asthma bronchiale.
Bei Arbeiten mit Aminoverbindungen ist zusätzlich zu achten auf:
- Miktionsstörungen bzw. -beschwerden.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
- zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Es ist besonders zu achten auf Zeichen einer Zyanose (Methämoglobinbildung) an Nägeln, Ohren und Nasenspitze.
Blut:
- Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
- Blutausstrich auf Heinz’sche Innenkörper
- Bestimmung der Serumtransaminasen SGOT, SGPT sowie GGT
Harn:
- Gesamtprotein (z. B. mittels Harnstreifen)
Bei Arbeiten mit krebserzeugenden aromatischen Aminoverbindungen:
- einmal jährlich zytologische Harnuntersuchung (Färbung nach Papanicolaou)
d. Beurteilung:
Eignung:
Als Grenzwerte sind anzusehen:
Blut: |
|
Hämoglobin: | 10 g/dl für Frauen |
MCV: | 79-97fl |
Erythrozyten: | 3,2 Millionen/µl für Frauen |
Leukozyten: | unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten |
Thrombozyten: | 150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem |
Leberfunktionsprüfung:
SGOT bis 50 U/I für Männer;
- bis 35 U/I für Frauen;
SGPT bis 50 U/I für Männer;
- bis 35 U/I für Frauen;
GGT bis 66 U/I für Männer;
- bis 39 U/l für Frauen.
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Unterschreiten bzw. Überschreiten der Grenzwerte im Blut (ausgenommen Differentialblutbild), bei Überschreiten von mindestens zwei der Lebergrenzwerte im Blut oder bei positivem Ergebnis der zytologischen Harnuntersuchung PAP III-IV.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch aromatische Nitro- und Aminoverbindungen verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei :
- Erkrankungen des Blutes,
- chronischen Lebererkrankungen,
- Hauterkrankungen,
- Erkrankungen der Nieren, der Harnblase und der ableitenden Harnwege.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
- ein Jahr;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
- drei Monate
(BGBl. II Nr. 26/2014)