Dokument-ID: 784110

Vorschrift

NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015)

Inhaltsverzeichnis

§ 32. Erhebungen über die Brand- und Gefahrenursache

idF LGBl. Nr. 85/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016

Soweit möglich, ist schon während des Einsatzes, sonst aber unverzüglich danach festzustellen, ob und welche Umstände oder Handlungen den Brand oder die Gefahr verursacht haben. Diese Erhebungen obliegen nur insoweit der Gemeinde, als sie nicht durch andere Behörden erfolgen.