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Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999)
Anhang A
1. Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
Die Buchstaben E, O, F+, F, T+, T, C, Xn, Xi und N sind weder Bestandteil des Gefahrensymbols noch der Gefahrenbezeichnung, sondern stehen, wenn sie beispielsweise im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG oder in den Anhängen dieser Verordnung angegeben werden, stellvertretend entweder für das Gefahrensymbol oder für die Gefahrenbezeichnung.
E Explosionsgefährlich | O Brandfördernd |
F+ Hochentzündlich | F Leichtenzündlich |
T+ Sehr giftig | T Giftig |
Xn Gesundheitsschädlich | C Ätzend |
Xi Reizend | N Umweltgefährlich |
2.1 Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):
2.1.1 Standardaufschriften, die auf die besonderen Gefahren beim Umgang und der Verwendung hinweisen (R-Sätze)
R 1 | In trockenem Zustand explosionsgefährlich |
R 2 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich |
R 3 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich |
R 4 | Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen |
R 5 | Beim Erwärmen explosionsfähig |
R 6 | Mit und ohne Luft explosionsfähig |
R 7 | Kann Brand verursachen |
R 8 | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen |
R 9 | Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen |
R 10 | Entzündlich |
R 11 | Leichtentzündlich |
R 12 | Hochentzündlich |
R 14 | Reagiert heftig mit Wasser |
R 15 | Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
R 16 | Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen |
R 17 | Selbstentzündlich an der Luft |
R 18 | Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-/Luft-Gemische möglich |
R 19 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
R 20 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
R 21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
R 23 | Giftig beim Einatmen |
R 24 | Giftig bei Berührung mit der Haut |
R 25 | Giftig beim Verschlucken |
R 26 | Sehr giftig beim Einatmen |
R 27 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
R 28 | Sehr giftig beim Verschlucken |
R 29 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
R 30 | Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden |
R 31 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
R 32 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
R 33 | Gefahr kumulativer Wirkungen |
R 34 | Verursacht Verätzungen |
R 35 | Verursacht schwere Verätzungen |
R 36 | Reizt die Augen |
R 37 | Reizt die Atmungsorgane |
R 38 | Reizt die Haut |
R 39 | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens |
R 40 | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung |
R 41 | Gefahr ernster Augenschäden |
R 42 | Sensibilisierung durch Einatmen möglich |
R 43 | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
R 44 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß |
R 45 | Kann Krebs erzeugen |
R 46 | Kann vererbbare Schäden verursachen |
R 48 | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition |
R 49 | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen |
R 50 | Sehr giftig für Wasserorganismen |
R 51 | Giftig für Wasserorganismen |
R 52 | Schädlich für Wasserorganismen |
R 53 | Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 54 | Giftig für Pflanzen |
R 55 | Giftig für Tiere |
R 56 | Giftig für Bodenorganismen |
R 57 | Giftig für Bienen |
R 58 | Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben |
R 59 | Gefährlich für die Ozonschicht |
R 60 | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 61 | Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
R 62 | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen |
R 64 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
R 65 | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
R 66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
R 67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
R 68 | Irreversibler Schaden möglich |
2.1.2 Kombination der R-Sätze:
R 14/15 | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
R 15/29 | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase |
R 20/21 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken |
R 20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 21/22 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 23/24 | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 23/25 | Giftig beim Einatmen und Verschlucken |
R 23/24/25 | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 24/25 | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 26/27 | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 26/28 | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken |
R 26/27/28 | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 27/28 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 36/37 | Reizt die Augen und die Atmungsorgane |
R 36/38 | Reizt die Augen und die Haut |
R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut |
R 37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut |
R 39/23 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 39/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 39/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 39/23/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 39/23/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 39/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/23/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/26 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 39/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 39/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 39/26/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 39/26/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 39/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/26/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 42/43 | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich |
R 48/20 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
R 48/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut |
R 48/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken |
R 48/20/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut |
R 48/20/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 48/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/23 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
R 48/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut |
R 48/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken |
R 48/23/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut |
R 48/23/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 48/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/23/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 51/53 | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 52/53 | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 68/20 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 68/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 68/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 68/20/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 68/20/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 68/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 68/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
3.1 Liste der Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
S 1 | Unter Verschluß aufbewahren |
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 3 | Kühl aufbewahren |
S 4 | Von Wohnplätzen fernhalten |
S 5 | Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben) |
S 6 | Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben) |
S 7 | Behälter dicht geschlossen halten |
S 8 | Behälter trocken halten |
S 9 | Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren |
S 12 | Behälter nicht gasdicht verschließen |
S 13 | Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 14 | Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben) |
S 15 | Vor Hitze schützen |
S 16 | Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen |
S 17 | Von brennbaren Stoffen fernhalten |
S 18 | Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben |
S 20 | Bei der Arbeit nicht essen und trinken |
S 21 | Bei der Arbeit nicht rauchen |
S 22 | Staub nicht einatmen |
S 23 | Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
S 24 | Berührung mit der Haut vermeiden |
S 25 | Berührung mit den Augen vermeiden |
S 26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
S 27 | Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen |
S 28 | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben) |
S 29 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen |
S 30 | Niemals Wasser hinzugießen |
S 33 | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen |
S 35 | Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 36 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen |
S 37 | Geeignete Schutzhandschuhe tragen |
S 38 | Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen |
S 39 | Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
S 40 | Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben) |
S 41 | Explosions- und Brandgase nicht einatmen |
S 42 | Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
S 43 | Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“) |
S 45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) |
S 46 | Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
S 47 | Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) |
S 48 | Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben) |
S 49 | Nur im Originalbehälter aufbewahren |
S 50 | Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben) |
S 51 | Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden |
S 52 | Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden |
S 53 | Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen |
S 56 | Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen |
S 57 | Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
S 59 | Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen |
S 60 | Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen |
S 61 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen |
S 62 | Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen |
S 63 | Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen |
S 64 | Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist) |
3.1.1 Kombination der S-Sätze:
S 1/2 | Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren |
S 3/7 | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren |
S 3/9/14 | An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 3/9/14/49 | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 3/9/49 | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren |
S 3/14 | An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 7/8 | Behälter trocken und dicht geschlossen halten |
S 7/9 | Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren |
S 7/47 | Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) |
S 20/21 | Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen |
S 24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden |
S 27/28 | Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben) |
S 29/35 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 29/56 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen |
S 36/37 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen |
S 36/37/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
S 36/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
S 37/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen |
S 47/49 | Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren |