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Eheaufhebung
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Aufhebungsgründe
Aufhebungsgründe sind durchwegs Fälle der Willensmängel der Brautleute beim Eheabschluss, die Ehe kann nur aus den im Gesetz taxativ aufgezählten Gründen aufgehoben werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757909 -
Heilung von Aufhebungsgründen
Eine Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn das darauf gerichtete Verlangen mit Rücksicht auf die bisherige Gestaltung des ehelichen Lebens der Ehegatten sittlich nicht gerechtfertigt erscheint.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757913 -
Geltendmachung von Aufhebungsgründen
Die Ehe wird mit der Rechtskraft eines stattgebenden Urteils aufgelöst, das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes führt nicht von sich aus zur Auflösung der Ehe.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757915 -
Folgen der Aufhebung einer Ehe
Die Aufhebung der Ehe führt nicht zu ihrer Beseitigung ex tunc, sondern bloß zu einer Auflösung ab jetzt (ex nunc-Wirkung), dh die Aufhebung steht der Scheidung gleich.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757917