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Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
Praxiswissen
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Definition eheliches Gebrauchsvermögen
Eheliches Gebrauchsvermögen sind gem § 81 Abs 2 EheG die beweglichen oder unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben. Zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehören etwa Hausrat und Ehewohnung.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827364 -
Begriff und Abgrenzung
Ehewohnungen gehören gem § 81 Abs 2 EheG zum ehelichen Gebrauchsvermögen, im Folgenden werden Begriff und Abgrenzung der Ehewohnung näher erläutert.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827371 -
Gemeinsam angeschaffte Ehewohnung
In diesem Beitrag finden Sie Beispiele zur Verwendung eingebrachter, geerbter oder von dritter Seite geschenkter Mittel (Verkauf/Übernahme der Ehewohnung) in mehreren Varianten.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827374