Bewertung

  • Stichtag

    Bewertungsstichtag für das zur Zeit der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorhandene, der Aufteilung unterliegende Vermögen ist sohin der Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz im Aufteilungsverfahren.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827656
  • Zwischen Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft und dem Bewertungsstichtag

    Der Zeitpunkt der Aufteilung ist maßgebend für die Feststellung des Verkehrswerts des ehelichen Gebrauchsvermögens, da Ehegatten nur so angemessen an der Wertveränderung teilnehmen können.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827661
  • Nach dem Bewertungsstichtag

    Kommt es nach dem Bewertungsstichtag, zu einer Wertänderung eines der Aufteilung zum maßgeblichen Stichtag zugrunde gelegten Wertes, trägt derjenige Ehegatte das Risiko, dem die Immobilie zugewiesen worden ist.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827669
  • Bewertungsgrundsätze

    Durch einen Sachverständigen hat (unter Beachtung des jeweiligen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten) die Auswahl des maßgeblichen Wertermittlungsverfahrens zu erfolgen.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827671