Ehevertrag

  • Ehevertrag

    Der Begriff des Ehevertrags wird meist für eine Vereinbarung verwendet, welche die Folgen einer Ehe bzw einer eventuellen Scheidung regelt.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827101
  • Begriff und Abgrenzung

    An dieser Stelle werden die Begriffe Ehepakt, Ehevertrag und Vorwegvereinbarung inhaltlich voneinander abgegrenzt.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827103
  • Möglichkeiten der Regelung gem § 97 EheG

    Das FamRÄG 2009 ermöglicht in der seit 01.01.2010 geltenden Fassung Vorwegvereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ehewohnung, während dies zuvor nur hinsichtlich der ehelichen Ersparnisse möglich war.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827104
  • Form von Eheverträgen

    Vorausvereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens müssen schriftlich geschlossen werden. Bezüglich ehelicher Ersparnisse und der Ehewohnung ist ein Notariatsakt erforderlich.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827105
  • Regelungsinhalt

    In einem Ehevertrag werden iA Regelungen für den nachehelichen Unterhalt und die Aufteilung des Ehevermögens getroffen. Welche Bereiche in Eheverträgen grundsätzlich geregelt werden können, erfahren Sie hier.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827106
  • Regelungsinhalt – Bestandrechte

    Gem § 12 MRG besteht zwischen Ehepartnern die Möglichkeit eines vertraglichen Weitergaberechts an der gemeinsamen Wohnung. Hauptmietrechte können an den anderen Ehegatten abgetreten werden.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827107
  • Regelungsinhalt – Wohnungseigentum

    Bei einer Eigentümerpartnerschaft muss jedem Ehepartner die Hälfte des für dieses Wohnungseigentumsobjekt erforderlichen Mindestanteils eingeräumt werden.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827108
  • Regelungsinhalt – Eheliche Ersparnisse

    Eine vor oder während aufrechter Ehe geschlossene Vereinbarung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse bedarf zur Rechtswirksamkeit eines Notariatsakts und entfaltet bei Einhaltung der Formvorschriften sofortige Wirkung.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827109
  • Kontroll- und Korrekturbefugnis des Gerichts

    Die gerichtliche Kontroll- und Korrekturbefugnis erstreckt sich ausschließlich auf Eheverträge, die vor oder während aufrechter Ehe ohne Zusammenhang zu einer (zeitnahen) Ehescheidung abgeschlossen wurden.
    Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827240