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Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht
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Rechtsgrundlage und Viersäulenmodell
Kernstück der Regelungen ist das 6. Hauptstück im ABGB mit der Überschrift „Von der Vorsorgevollmacht und der Erwachsenenvertretung“ (§§ 239–276 ABGB).Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109639 -
Prinzipien des Erwachsenenschutzrechts
Das Gericht wird bei den ersten drei Säulen der Vertretung (Vorsorgevollmacht, gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretung) nur mehr dort und in jenem Umfang eingebunden, wo besonders sensible Entscheidungen zu treffen sind.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109640