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Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Praxiswissen
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Voraussetzungen und Wirkungsbereich
Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter darf nur für einzelne oder Arten von gegenwärtig zu besorgenden und bestimmt zu bezeichnenden Angelegenheiten bestellt werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109670 -
Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters
Ist eine solche Person nicht verfügbar oder geeignet, so ist mit deren Zustimmung eine der volljährigen Person nahestehende und für die Aufgabe geeignete Person zu bestellen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109671 -
Dauer der gerichtlichen Erwachsenenvertretung
Eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung entsteht mit ihrer Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109672