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Sozialversicherung und Lebensgemeinschaft
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Sozialversicherung und Lebensgemeinschaft
Lebensgefährten können eine Mitversicherung in der Krankenversicherung, Hinterbliebenenleistungen aus der Unfallversicherung, Hinterbliebenenleistungen aus der Pensionsversicherung und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 775392 -
Mitversicherung für Lebensgefährten
Durch eine Mitversicherung haben auch Lebensgefährten einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen aus der Krankenversicherung.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 775394 -
Hinterbliebenenleistungen für Lebensgefährten
Das Eingehen einer neuen Lebensgemeinschaft hat keine Auswirkung auf eine Witwen- bzw Witwerpension, genauso haben Hinterbliebene aus einer Lebensgemeinschaft keinen Anspruch auf Witwen- bzw Witwerpension.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 775396 -
Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung
Für die Ermittlung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes wird das Einkommen der Lebensgefährtin bzw des Lebensgefährten nicht angerechnet.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 775399