Über 300 Mustervorlagen, aktuelle Fachinformationen & Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Ehe- und Familienrecht
Dokument-ID: 488304
Anspruchsvoraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag
Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrages richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Voraussetzungen
Ein Alleinverdiener ist ein Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind,
- der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist oder in einer Lebensgemeinschaft lebt
- und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner oder Lebensgefährten nicht dauernd getrennt lebt
- und dessen Ehepartner oder eingetragener Partner oder Lebensgefährte, nicht mehr als EUR 6.000,- jährlich verdient.
Bei der Fristenberechnung ist § 108 BAO anzuwenden.
Mit dem Begriff „mehr als sechs Monate im Kalenderjahr“ hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass ein für sechs Monate des Kalenderjahres bestehender Rechtsanspruch auf den Kinderabsetzbetrag nicht ausreicht, damit die in § 33 Abs 4 Z 1 EStG für den Alleinverdienerabsetzbetrag normierte Anspruchsvoraussetzung - „Kind“ iSd § 106 Abs 1 EStG zu sein - erfüllt ist (UFS RV/0344-G/09, 16.10.2012).