Dokument-ID: 1102386

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung nach § 7a B-KUVG

Antragsberechtigt sind geringfügig beschäftigte Vertragsbedienstete, und Arbeitnehmer/innen der Universitäten, Beamte und Mandatare.

Vertragsbedienstete und Arbeitnehmer der Universitäten erlangen Versicherungsschutz in der Kranken- und Pensionsversicherung.

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