Praxiswissen

  • Abfertigung

    An dieser Stelle werden die unterhaltsrechtlichen Wirkungen des Bezugs einer Abfertigung bzw Pensionsabfertigung auch unter Einbeziehung aktueller Judikatur erörtert.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475194
  • Ablebens-, Erlebensversicherung, Prämien

    Zahlungen bzw Prämien, die Zwecken der Vermögensbildung dienen, schmälern die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475218
  • Abzüge (Ausgaben etc)

    Eine Abzugspost bilden nur solche tatsächlichen Aufwendungen, die der Sicherung des Einkommens oder der Erhaltung der wirtschaftlichen Existenz des Unterhaltspflichtigen dienen.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475239
  • Aktien, Veräußerung

    Der Anspannungsgrundsatz ist nicht auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen beschränkt, sondern gilt auch für die unterhaltsrechtliche Nutzbarmachung des Vermögens.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475247
  • Alters- und Pensionsvorsorge

    Aufwendungen zur Vermögensbildung, wie beispielsweise Zahlungen des Unterhaltspflichtigen für seine private Altersvorsorge (zB für eine Lebensversicherung) dürfen nach ständiger Rechtsprechung nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475253
  • Anspannungsgrundsatz

    Der Anspannungsgrundsatz besagt, dass der Unterhaltsschuldner alle persönlichen Fähigkeiten – insbesondere seine Arbeitskraft – so gut wie möglich einsetzen muss, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475265
  • Aufteilungsstichtag

    Es unterliegen nur solche Vermögenswerte der Aufteilung, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch der Ehegatten dienten bzw als eheliche Ersparnisse angeschafft wurden.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475269
  • Ausbildungskosten

    Ausbildungskosten sind grundsätzlich vom Geldunterhalt zu bestreiten. Besondere Ausbildungskosten werden aber idR als Sonderbedarf anerkannt.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475278
  • Auslandswohnsitz

    Unterhaltsbeiträge die im Ausland lebenden Kindern zufließen, müssen einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft in ihrem Heimatland stehen.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475281
  • Ausstattungsanspruch, Heiratsgut

    Zweck des Heiratsguts ist die Gewährung einer den Lebensverhältnissen der Eltern angemessenen Starthilfe für das ausstattungsbedürftige Kind bei der Gründung einer eigenen Familie.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475293

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