Praxiswissen

  • Tagesgelder

    Nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage hingegen gehören solche Einnahmen, die der Abgeltung von effektiven Auslagen dienen.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475233
  • Taschengeldanspruch

    Der Taschengeldanspruch mindert den Unterhaltsanspruch nicht. Bei der Festsetzung von Geldunterhalt ist stets auf die Verhältnisse in einer intakten Familie Bedacht zu nehmen.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475245
  • Teilselbsterhaltungsfähigkeit

    Teilselbsterhaltungsfähigkeit bedeutet, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes auf den Betrag gemindert wird, der bei Bedachtnahme auf seine eigenen Einkünfte zum Eintritt seiner Selbsterhaltungsfähigkeit noch fehlt.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475250
  • Tod des Unterhaltspflichtigen (Ehegattenunterhalt)

    Stirbt der unterhaltsverpflichtete Ehegatte, so geht die Unterhaltspflicht auf die Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Der Schädiger hat dem hinterbliebenen Ehegatten den Unterhalt zu ersetzen, zu dem der Getötete verpflichtet war.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475262
  • Umstandsklausel („clausula rebus sic stantibus“)

    Wesentliche Änderungen der Verhältnisse führen zu einer Änderung des Unterhaltes. Die sog. Umstandsklausel als eine im redlichen Verkehr geltende Gewohnheit wohnt jeder gerichtlichen und vertraglichen Unterhaltsregelung automatisch inne.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475270
  • Unterhalt, Definition – Grundlagen

    Unterhalt dient der Deckung der gesamten Lebensbedürfnisse. Es wird zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt unterschieden. Dieser Beitrag erläutert die Geltendmachung, Verwirkung und Verjährung von Unterhaltsansprüchen.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475283
  • Unterhalt, vorläufiger

    Vorläufiger Unterhalt ist nur zu bewilligen, soweit der zum Unterhalt Verpflichtete nicht ohnedies Unterhalt leistet.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475302
  • Unterhaltserhöhungsantrag

    Wesentliche Änderungen der Verhältnisse können auch bei in rechtskräftigen Entscheidungen festgelegten bzw. in gerichtlichen Vergleichen vereinbarten Unterhaltsansprüchen zur Neufestsetzung des Unterhaltes führen.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475314
  • Unterhaltsherabsetzungsantrag

    Wesentliche Änderungen der Verhältnisse können auch bei in rechtskräftigen Entscheidungen festgelegten bzw in gerichtlichen Vergleichen vereinbarten Unterhaltsansprüchen zur Neufestsetzung des Unterhaltes führen.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475323
  • Unterhaltspflicht der Großeltern

    Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Großeltern gegenüber den Enkelkindern unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht der Großeltern ist mehrfach subsidiär, da sie nur greift, wenn die Eltern zur Unterhaltsleistung nicht imstande sind.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475331

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