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Dokument-ID: 074250
§ 163. Einwilligung der Eltern in medizinische Maßnahmen
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 163. Einwilligung der Eltern in medizinische Maßnahmen
(nichtamtliche Überschrift)
idF BGBl. I Nr. 15/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2013
Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.
(BGBl. I Nr. 15/2013)