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Dokument-ID: 074577
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 480. Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.